Kirchenverwaltung - Pfarrei Mariä Himmelfahrt Feldkirchen
Kirchenverwaltung
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Maximilian Emans
Kirchenpfleger
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Herbert Galler
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Carsten Schwantes
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Martin Strobl
Die Kirchenveraltung ist für alle Aufgaben zuständig, die sich im weltlichen Bereich der Katholischen Kirche stellen. Dazu gehört der Unterhalt aller kirchlichen Gebäude samt deren Einrichtung, die Aufstellung der Haushaltspläne, um die finanziellen Mittel bereitzustellen und die Anstellung der kirchlichen Mitarbeiter. Die Kirchenveraltung ist somit das demokratisch gewählte Gremium, das als Organ der Kirchenstiftung in allen Verwaltungs-, Personal- und Finanzfragen zuständig ist.
In der Pfarrei Feldkirchen besteht die Kirchenverwaltung aus
- dem Pfarrer kraft seines Amtes als Kirchenverwaltungsvorstand
- dem Verwaltungsleiter als stellvertretender Vorstand
- viervon den wahlberechtigten Pfarrangehörigen gewählten Mitgliedern
Die Kirchenverwaltung besteht somit aus sieben Mitgliedern. Zu ihren Sitzungen wird sie vom Kirchenverwaltungsvorstand eingeladen und wird durch Beschlussfassung tätig, wobei jedes Mitglied eine Stimme hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Kirchenverwaltungsvorstandes.
Die Kirchenverwaltung vertritt die Kirchenstiftung als Körperschaft des öffentlichen Rechts in allen rechtlichen Bereichen. Sie ist an die Kirchenstiftungsordnung gebunden als Rechtsgrundlage für ihre Befugnisse. Die Kirchenverwaltung unterliegt der Stiftungsaufsicht durch das Erzbischöfliche Ordinariat. Das dient der Entlastung der Kirchenverwaltung, denn wichtige Beschlüsse der Kirchenverwaltung (z.B. Verträge, Haushaltsplan) werden erst dann gültig, wenn sie stiftungsaufsichtlich genehmigt sind.
Für folgende kirchliche Gebäude in der Pfarrei Feldkirchen ist die Kirchenverwaltung zuständig: Pfarrkirche Feldkirchen, Filialkirche Bicheln, Pfarrzentrum St. Severin in Mitterfelden, Kindergarten St. Raphael in Mitterfelden, und das Wohnhaus (Scholzhaus) in Mitterfelden.
Die Amtszeit der Mitglieder der Kirchenverwaltung beträgt sechs Jahre. Sie begann am 1. Januar 2025 und endet am 31. Dezember 2030.
Pfarrgemeinderat - Pfarrei Mariä Himmelfahrt Feldkirchen
Pfarrgemeinderat
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Elisabeth Kern
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Karl Bayer
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Maria Auer
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Regina Bräu
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Notburga Kern
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Andrea Lämmlein
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Hannah Lotze
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Manuela Lotze
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Andreas Pils
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Gertraud Raab
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Réka Schausberger
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Anna Weber
Die amtlichen Mitglieder sind Pfarrer Wernher Bien und Gemeindereferentin Birgit Weber.
Wir als Pfarrgemeinderäte bilden ein Gremium, das in allen Fragen die die Pfarrgemeinde betreffen beratend mitwirkt. Gemeinsam mit unserem Herrn Pfarrer Wernher Bien und Gemeindereferentin Birgit Weber werden die Ziele der Pastoral diskutiert und formuliert. Eine wichtige Funktion des Pfarrgemeinderates liegt darin, Seismograph für Wünsche, Enttäuschungen und Hoffnungen in der Gemeinde zu sein. Das heißt, durch Gespräche mit unseren Pfarrangehörigen hellhörig zu werden und auf Anregungen einzugehen, um diese an die entsprechende Stelle weiter zu leiten.
Pfarrgemeinderat - St. Laurentius Ainring
Pfarrgemeinderat
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Franz Schweiger
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Toni Arlt
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Silke Mehr
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Therese Poschner
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Elisabeth Hogger
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Katharina Burger
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Johanna Suhrer
Kirchenverwaltung - St. Laurentius Ainring
Kirchenverwaltung
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Matthias Willberger
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Franz Schweiger
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Elisabeth Edfelder
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Josef Huber jun.
Kirchenpfleger
Geistlicher Impuls

Hirtenwort Kardinal Marx zur Fastenzeit 2025
In seinem Hirtenwort unter der Überschrift „Pilger der Hoffnung sein – gerade jetzt!“ ruft Kardinal Reinhard Marx Christinnen und Christen dazu auf, sich einzumischen und zu engagieren.
„Unsere Gesellschaft darf nicht gespalten werden, sie muss in Solidarität gemeinsam weiter gehen“, so der Erzbischof von München und Freising. In diesen Tagen der politischen Weichenstellung betont Marx außerdem:„Bei allem politischen Handeln und allen Programmen muss die Würde aller Menschen immer im Zentrum stehen.“
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Pastoralkonzept
“Ich hebe meine Augen auf zu den Bergen.“
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