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Kirchenverwaltung


Maximilian Emans

Otto Krause

Annemarie Pauli

Carsten Schwantes

Elfriede Winkler

Die Kirchenveraltung ist für alle Aufgaben zuständig, die sich im weltlichen Bereich der Katholischen Kirche stellen. Dazu gehört der Unterhalt aller kirchlichen Gebäude samt deren Einrichtung, die Aufstellung der Haushaltspläne, um die finanziellen Mittel bereitzustellen und die Anstellung der kirchlichen Mitarbeiter. Die Kirchenveraltung ist somit das demokratisch gewählte Gremium, das als Organ der Kirchenstiftung in allen Verwaltungs-, Personal- und Finanzfragen zuständig ist.

In der Pfarrei Feldkirchen besteht die Kirchenverwaltung aus

  • dem Pfarrer kraft seines Amtes als Kirchenverwaltungsvorstand
  • dem Verwaltungsleiter als delegiertem Vorstand
  • fünf von den wahlberechtigten Pfarrangehörigen gewählten Mitgliedern

Die Kirchenverwaltung besteht somit aus sieben Mitgliedern. Zu ihren Sitzungen wird sie vom Kirchenverwaltungsvorstand eingeladen und wird durch Beschlussfassung tätig, wobei jedes Mitglied eine Stimme hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Kirchenverwaltungsvorstandes.

Die Kirchenverwaltung vertritt die Kirchenstiftung als Körperschaft des öffentlichen Rechts in allen rechtlichen Bereichen. Sie ist an die Kirchenstiftungsordnung gebunden als Rechtsgrundlage für ihre Befugnisse. Die Kirchenverwaltung unterliegt der Stiftungsaufsicht durch das Erzbischöfliche Ordinariat. Das dient der Entlastung der Kirchenverwaltung, denn wichtige Beschlüsse der Kirchenverwaltung (z.B. Verträge, Haushaltsplan) werden erst dann gültig, wenn sie stiftungsaufsichtlich genehmigt sind.

Für folgende kirchliche Gebäude in der Pfarrei Feldkirchen ist die Kirchenverwaltung zuständig: Pfarrkirche Feldkirchen, Filialkirche Bicheln, Pfarrzentrum St. Severin in Mitterfelden, Kindergarten St. Raphael in Mitterfelden, und das Wohnhaus (Scholzhaus) in Mitterfelden.

Die Amtszeit der Mitglieder der Kirchenverwaltung beträgt sechs Jahre. Sie begann am 1. Januar 2019 und endet am 31. Dezember 2024.